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Steuerkanzlei kaufen oder verkaufen: Nachfolge planen

9. Oktober 2026

Kurzbeschreibung

Steuerkanzlei kaufen, verkaufen oder Mandate übergeben: Praxiswert, Verschwiegenheit, Ablauf und wie Steuerberater Nachfolger und Partner finden.

Eine Steuerkanzlei zu kaufen oder zu verkaufen ist zulässig, auch als Teil einer Praxis. Der Preis wird oft über das Umsatzverfahren geschätzt und dann verhandelt. Der heikelste Punkt ist die Verschwiegenheit: Mandantennamen dürfen ohne Einwilligung der Mandanten nicht offengelegt werden.

Dieser Ratgeber zeigt Steuerberatern die gängigen Nachfolgemodelle, die Grundlagen der Wertermittlung, die berufsrechtlichen Stolpersteine und wie du Käufer, Nachfolger oder Partner findest.

Welche Nachfolgemodelle gibt es?

Nicht jede Nachfolge ist ein Komplettverkauf:

ModellFür wenWas übergeht
Verkauf der gesamten PraxisInhaber, die aufhören wollenMandantenstamm, Team, Räume, Organisation
Verkauf eines PraxisteilsKanzleien an der KapazitätsgrenzeAbgegrenzter Teil der Mandate, z. B. nach Branche
Einstieg als Partner mit schrittweiser ÜbernahmeInhaber, die früh planenGesellschaftsanteile über mehrere Jahre
Begleitete ÜbergabeVerkäufer und Käufer mit ÜberleitungsphaseMandate mit persönlicher Vorstellung durch den Altinhaber
BürogemeinschaftSelbstständige BerufsträgerKeine Mandate, nur geteilte Kosten und Räume

Eine begleitete Übergabe ist für Käufer oft attraktiver, weil der Altinhaber Vertrauen überträgt.

Was ist eine Steuerkanzlei wert?

Die Bundessteuerberaterkammer hat Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:

  • Umsatzverfahren: Ein Multiplikator aus beobachteten Transaktionen vergleichbarer Kanzleien wird auf eine Bemessungsgrundlage angewendet. Die BStBK nennt es ein vereinfachtes Preisfindungsmodell, vor allem bei Übertragungen zwischen Lebenden. Ziel ist eine Verhandlungsbasis, kein exakter Wert.
  • Bemessungsgrundlage: der künftig nachhaltig erzielbare Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer aus übertragbaren Mandaten, zweckmäßig ermittelt über eine anonymisierte Mandantenliste.
  • Ertragswertverfahren: Daneben kommen Ertragswert- und DCF-Verfahren in Betracht, die Kosten und Ertragslage berücksichtigen.

Die Hinweise der BStBK für die Praxisübertragung nennen weitere Preisfaktoren:

  • Struktur des Mandantenstamms: Streuung, Alter, Umsatz
  • Rentabilität und Standort
  • Übergabegrund und Überleitungsmöglichkeit durch den bisherigen Inhaber
  • Struktur und Qualifikation der Mitarbeiter
  • Ausstattung und Zustand der Praxiseinrichtung

Konkrete Multiplikatoren nennen wir bewusst nicht, sie hängen vom Einzelfall und vom Markt ab. Lass die Bewertung von einer erfahrenen Stelle prüfen.

Verschwiegenheit: der zentrale Stolperstein

Die BStBK bezeichnet die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG als das zentrale Problem jeder Praxisübertragung. Daraus folgt:

  • Schon das Bestehen eines Mandats ist geheim. Ohne Einwilligung des Mandanten darfst du Kaufinteressenten weder Namen nennen noch Akten zeigen.
  • Unterlagen zur Wertermittlung müssen anonym sein und dürfen keine Rückschlüsse auf Mandanten zulassen.
  • Verstöße machen den Vertrag nichtig. Ein Übertragungsvertrag, der die Verschwiegenheit missachtet, ist nach der Rechtsprechung des BGH nichtig (erstmals BGH, Urteil vom 11.12.1991, VIII ZR 4/91; zitiert in den BStBK-Hinweisen).
  • Mandate gehen nicht automatisch über. Jeder Mandant muss zustimmen, vom Erwerber weiter betreut zu werden.

Ein öffentliches Gesuch passt zu diesen Regeln, wenn es nur anonyme Eckdaten enthält: Region, Größenordnung, Branchen, Software, Übergabezeitraum.

Einzelmandate oder Praxisteil?

Die Übertragung einer Praxis oder eines Praxisteils gegen Entgelt ist nach den BStBK-Hinweisen grundsätzlich zulässig. Die entgeltliche Übertragung einzelner Mandate ist dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Grundlage ist das Verbot von Vermittlungsprovisionen in § 9 StBerG.

Willst du nur einen Teil deiner Mandate abgeben, gestalte das als Übertragung eines abgegrenzten Praxisteils und lass den Vertrag prüfen. Die BStBK empfiehlt außerdem, den Vertrag vor Abschluss der Steuerberaterkammer vorzulegen.

Ablauf: So bereitest du Kauf oder Verkauf vor

Als Verkäufer

  1. Zeitplan festlegen: Wie lange willst du noch mitarbeiten? Eine Überleitungsphase stärkt die Mandantenbindung.
  2. Kanzlei dokumentieren: Arbeitsabläufe, Software, Fristenkontrolle, Zuständigkeiten. Laut BStBK entscheidet das mit, wie schnell sich ein Käufer einarbeitet.
  3. Anonymisierte Mandantenliste erstellen: Umsätze der letzten drei Jahre, Branchen, Rechtsformen, Dauer der Mandatsbeziehung, ohne Namen.
  4. Team einbinden: Laut BStBK werden Kanzleien teilweise gekauft, um das Personal zu gewinnen. Die Mitarbeiterstruktur ist wertbestimmend.
  5. Gesuch veröffentlichen: anonym, mit Eckdaten statt Namen.
  6. Einwilligungen einholen: Erst nach Zustimmung der Mandanten dürfen Details offengelegt werden.

Als Käufer

  1. Profil klären: Region, Größe, Branchenschwerpunkte, Software.
  2. Finanzierung prüfen: Kaufpreis, Übernahme von Räumen und Personal.
  3. Mandantenbindung bewerten: Wie lange begleitet der Verkäufer die Übergabe?
  4. Vertrag prüfen lassen: Verschwiegenheit, Kaufpreisanpassung bei Mandatsverlusten, Konkurrenzklausel.

Mandanten und Kammer einbinden

Die BStBK empfiehlt, dass Verkäufer und Erwerber mit den wichtigsten Mandanten persönlich sprechen. Kennt der Erwerber die Mandanten bereits, etwa als angestellter Steuerberater, kann offen verhandelt werden. Zustimmen müssen die Mandanten trotzdem. Die Hinweise enthalten dafür einen Musterbrief mit Einverständniserklärung, den du auf deinen Fall anpassen lässt.

Bei der Übergabe der Akten gelten die Pflichten aus § 66 StBerG weiter: Handakten sind zehn Jahre nach Ende des Auftrags aufzubewahren. Kläre früh, wie die Handakten von Mandanten aufbewahrt werden, die dem Erwerber nicht zustimmen.

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Im Standard-Paket erscheint das Inserat anonym. Der Kontakt läuft über das interne Nachrichtensystem, bis du selbst mehr preisgibst. Es gibt keine Vermittlungsprovision.

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Häufige Fragen

Darf ich einzelne Mandate gegen Geld an einen Kollegen abgeben?

Grundsätzlich nicht. Nach den BStBK-Hinweisen ist die entgeltliche Übertragung von Einzelmandaten wegen § 9 StBerG unzulässig. Zulässig ist die Übertragung einer Praxis oder eines Praxisteils.

Darf ich Kaufinteressenten meine Mandantenliste zeigen?

Nur anonymisiert. Namen und Akten darfst du ohne Einwilligung der Mandanten nicht offenlegen.

Kostet ein Nachfolge-Inserat auf PinnDeals etwas?

Im Standard-Paket ist das Inserat kostenfrei. PinnDeals nimmt keine Vermittlungsprovision, Käufer und Verkäufer verhandeln direkt.

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