Steuerberater wechseln ohne Lücke: Kündigung nach § 627 BGB, Herausgabe der Unterlagen, Fristen und wie du eine neue Kanzlei findest.
Du kannst deinen Steuerberater wechseln, wann du willst. Der Steuerberatervertrag lässt sich in der Regel jederzeit kündigen. Entscheidend ist nicht die Kündigung, sondern die Übergabe: Erst die neue Kanzlei finden, dann Zuständigkeiten, Unterlagen und Fristen klären, dann kündigen.
Hier erfährst du, was rechtlich gilt, welche Unterlagen du zurückbekommst und was hilft, wenn Kanzleien absagen.
In den meisten Fällen ja. Steuerberater erbringen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs „Dienste höherer Art“. Für solche Verträge gilt § 627 BGB: Du kannst ohne wichtigen Grund und ohne Frist kündigen.
Der BGH hat das 2019 auch für einen Vertrag bestätigt, der Buchhaltung und steuerliche Betreuung zusammen umfasste, obwohl eine Mindestlaufzeit vereinbart war (BGH, Urteil vom 2.5.2019, IX ZR 11/18; Zusammenfassung bei IWW).
Drei Punkte solltest du trotzdem prüfen:
Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist übersichtlich: Das alte Jahr wird abgeschlossen, das neue beginnt bei der neuen Kanzlei. Zwingend ist das nicht. Wichtiger ist eine klare Vereinbarung, wer welches Jahr fertigstellt.
Achte auf die Abgabefristen. Ist ein Steuerberater beauftragt, gelten für viele Jahreserklärungen längere Fristen. Regulär ist das der letzte Februartag des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Diese Frist hängt aber am Auftrag. Wenn du mitten in der Bearbeitung kündigst, kläre sofort, wer die offenen Erklärungen übernimmt.
Faustregel: Kündige erst, wenn die neue Kanzlei die Übernahme schriftlich bestätigt hat. Eine erste Interessensbekundung reicht dafür nicht.
Nach § 66 Abs. 2 StBerG muss der Steuerberater dir auf Verlangen die Dokumente herausgeben, die er von dir oder für dich erhalten hat. Dazu gehören zum Beispiel Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge und Steuerbescheide.
Die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Mandatsbeendigung stellen klar: Das gilt auch für elektronische Datenbestände.
Zwei Einschränkungen:
Nutzen beide Kanzleien dieselbe Software, läuft die Datenübergabe oft unkompliziert. Frag die neue Kanzlei, welches Format sie braucht.
| Schritt | Was du klärst | Mit wem |
|---|---|---|
| 1. Stand aufnehmen | Buchhaltung bearbeitet bis Monat X, offene Jahre, laufende Lohnabrechnung | Du selbst |
| 2. Neue Kanzlei suchen | Leistungen, Starttermin, Vergütung, Ansprechpartner | Neue Kanzlei |
| 3. Übernahme bestätigen | Schriftliche Zusage zu Umfang und Beginn | Neue Kanzlei |
| 4. Kündigen | Enddatum, offene Arbeiten, Schlussrechnung | Alte Kanzlei |
| 5. Unterlagen anfordern | Belege, Bescheide, Verträge, Datenbestände | Alte Kanzlei |
| 6. Fristen sichern | Wer erledigt welche Erklärung und welche Voranmeldung? | Beide Kanzleien |
| 7. Vollmachten umstellen | Vollmachten für Finanzamt und weitere Stellen | Neue Kanzlei |
| 8. Zugänge anpassen | Belegupload, Bankanbindung, Lohnsystem | Du und neue Kanzlei |
„Wir nehmen derzeit keine neuen Mandanten an.“ Diesen Satz hören viele, die eine neue Kanzlei suchen. Er sagt etwas über die Kapazität dieser Kanzlei, nicht über dein Mandat.
Was hilft:
PinnDeals funktioniert nach dem Umkehrprinzip: Du veröffentlichst ein Gesuch, passende Kanzleien melden sich bei dir.
Registrierung und Gesuch kosten im Standard-Paket nichts. Bis zu zehn Inserate sind enthalten, Nachrichten empfängst du unbegrenzt. Starte direkt auf der Seite Steuerberater finden.
So sehen echte Wechsel-Gesuche auf der Plattform aus:
Alle drei nennen Leistungen, Starttermin und Art der Zusammenarbeit. Genau das brauchen Kanzleien für eine schnelle Einschätzung.
Titel: Neue Steuerkanzlei für [Rechtsform/Branche] ab [Datum] gesucht
„Wir sind [Branche], Rechtsform [Angabe], [Anzahl] Beschäftigte. Gesucht sind [FiBu/Lohn/Abschluss/Steuererklärungen] ab [Datum]. Buchhaltung bearbeitet bis [Monat], offene Jahre: [Angaben]. Ungefähr [Anzahl] Belege pro Monat, Software [Name]. Zusammenarbeit [vor Ort in Region/digital]. Bekannte Fristen: [Daten]. Bitte nennt euren Übernahmeablauf, benötigte Unterlagen und die Grundlage der Vergütung.“
Schreib den Wechselgrund sachlich. Vorwürfe gegen die bisherige Kanzlei gehören nicht in ein öffentliches Gesuch. Steuer-ID, Kontodaten und echte Belege auch nicht.
Prüfe im Erstgespräch dieselben Punkte bei jeder Kanzlei:
Für GmbH und UG gibt es eigene Punkte, etwa Jahresabschluss und Offenlegung. Die findest du im Ratgeber Steuerberater für GmbH und UG. Allgemeine Auswahlkriterien stehen im Hub-Artikel Steuerberater finden.
Ja. Wichtig ist eine klare Absprache, wer die laufenden Monate und offenen Jahresarbeiten übernimmt. Lass dir den Übernahmeplan von der neuen Kanzlei bestätigen.
Nein. Bei einem Vertrag über Dienste höherer Art brauchst du nach § 627 BGB keinen wichtigen Grund. Prüfe trotzdem deine Mandatsvereinbarung.
Bei offenen Gebühren darf sie die Herausgabe nach § 66 Abs. 3 StBerG verweigern, solange das nicht unangemessen ist. Kläre offene Rechnungen früh. Bei Streit kann die zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag vermitteln (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG).
Das hängt von deinem Bedarf und der Kapazität der Kanzleien ab. Garantieren kann das niemand. Ein klares Gesuch mit frühem Starttermin erhöht deine Chancen.
Lass es. Für die Suche brauchst du nur sachliche Angaben zu Leistungen, Stand und Starttermin.

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